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So funktioniert es

In drei Schritten zur Einschätzung Ihres Falls

Sie brauchen weder ein Konto noch juristische Vorkenntnisse. Beschreiben Sie Ihre Situation so, wie Sie sie erlebt haben.

  1. Chat öffnen

    WhatsApp öffnet sich mit unserer Nummer. Zu Beginn weist BLA darauf hin, dass Sie mit einer künstlichen Intelligenz schreiben.

  2. Situation schildern

    Nennen Sie, was passiert ist, welches Schreiben Sie erhalten haben und welche Termine oder Fristen darin stehen.

  3. Einschätzung erhalten

    BLA prüft Ihre Schilderung, erklärt die Rechtslage und welche Schritte in Ihrem Fall in Betracht kommen. Die Antwort kommt als eigene Nachricht, sobald sie ausgearbeitet ist.

Beispiel

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen, als Beschuldigter. Muss ich da hingehen?

Zu einer Vernehmung bei der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen. Anders ist es, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Richter Sie zur Vernehmung lädt (§ 163a Abs. 3, § 133 StPO). In jedem Fall haben Sie das Recht, zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO). Bevor Sie sich äußern, ist es sinnvoll, den Akteninhalt zu kennen. Akteneinsicht erhält vor allem ein Verteidiger (§ 147 StPO).

Beispiel. Die Einschätzung stützt sich allein auf Ihre Angaben im Chat.

So kann eine Frage lauten

  • Ich habe eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen. Was bedeutet das für mich?
  • Muss ich bei der Polizei aussagen, wenn ich vorgeladen werde?
  • Welches Visum brauche ich für eine Festanstellung in Deutschland?
  • Gibt es Fördermittel für mein Startup?
  • Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab?

Das Fachgebiet erkennt BLA in der Regel selbst. Direkt wechseln können Sie mit /strafrecht, /umzug, /familie oder /foerdermittel.